Description
Die moderne Medizin bringt es mit sich, dass Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung sehr weit reichende Folgen für das Leben eines Patienten haben können. Die Patientenautonomie gebietet es daher, dass der Patient in solche ärztlichen Behandlungsentscheidungen einwilligt. Wenn ein volljähriger Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht über sich selbst bestimmen kann, werden Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter getroffen. Oftmals sind dies die Angehörigen. Diese werden aber auch häufig zum mutmaßlichen Patientenwillen befragt, wenn sie nicht zum Vertreter bestellt sind oder im Notfall der Vertreter nicht befragt werden kann. In solchen Fällen entscheiden die Ärzte über das Ob und Wie der Behandlung. Diese Arbeit untersucht, ob das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen die künftige Etablierung einer generellen Vertretungsbefugnis von Familienangehörigen gebietet und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen könnte. Die detaillierte medizinrechtliche Analyse schließt mit einem Gesetzesvorschlag.||Die moderne Medizin bringt es mit sich, dass Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung sehr weit reichende Folgen für das Leben eines Patienten haben können. Die Patientenautonomie gebietet es daher, dass der Patient in solche ärztlichen Behandlungsentscheidungen einwilligt. Wenn ein volljähriger Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht über sich selbst bestimmen kann, werden Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter getroffen. Oftmals sind dies die Angehörigen. Diese werden aber auch häufig zum mutmaßlichen Patientenwillen befragt, wenn sie nicht zum Vertreter bestellt sind oder im Notfall der Vertreter nicht befragt werden kann. In solchen Fällen entscheiden die Ärzte über das Ob und Wie der Behandlung. Diese Arbeit untersucht, ob das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen die künftige Etablierung einer generellen Vertretungsbefugnis von Familienangehörigen gebietet und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen könnte. Die detaillierte medizinrechtliche Analyse schließt mit einem Gesetzesvorschlag.