Die Frage nach der Begründbarkeit des Rechts zeigt gegenwärtig ihre bleibende Aktualität. Obwohl offensichtliche Parallelen bestehen, sind theologische Beiträge zur Ethik des Rechts bis heute alles andere als selbstverständlich.Im ersten Teil der Untersuchung wird der Einfluß des christlichen Glaubens auf die europäische Rechtsentwicklung von der Christianisierung des römischen Reiches bis zur Diskussion universeller Menschenrechte in der Gegenwart gezeigt. Im zweiten Teil widmet sich das Werk der Rechtfertigungslehre bezüglich der für die neuzeitliche Entwicklung verantwortlichen drei Hauptschübe »Theodizee«, »Anthropodizee« und »Soziodizee«. Der dritte Teil behandelt die neuere Diskussion zur Rechtfertigungslehre, wobei die spezifische Verbindung von Rechtfertigung und Recht am Werk des aus der Schweiz stammenden evangelischen Theologen Karl Barth expliziert wird. Abschließend wird die Unterscheidung von Person und ihrem Handeln hervorgehoben. Dies läßt zu, die Sinnhaftigkeit des Lebens auch bei denjenigen Menschen noch zu bejahen, die im Handeln gescheitert sind. Der Vorrang der Person vor ihren Werken bietet die Grundlage für eine Personenwürde, unabhängig von Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Wohlstand.